Allgemeine Bedingungen und Konditionen

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021

 

  1. DEFINITIONEN. 

"Zubehör" und "Zubehör" bezeichnet die Zubehörprodukte zur Verwendung in Verbindung mit dem BMF 3D-Drucker.

"Vertrag" bedeutet diese Bedingungen, das unterzeichnete BMF-Angebot, die Kundenbestellung und alle sonstigen Anlagen dazu.

"Kunde" bezeichnet die auf dem Kundenauftragsformular angegebene Einrichtung oder Person.

"Dokumentation" bezeichnet die Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Benutzerhandbuch und die technischen Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter des Produkts von BMF.

"BMF" bedeutet BMF Precision, Inc. eine Gesellschaft aus Delaware.

"Produkt" und "Produkte" bedeutet Drucker, Verbrauchsmaterial und Zubehör.

"Gekaufte Leistungen" sind alle kostenpflichtigen Leistungen im Zusammenhang mit den von BMF angebotenen Produkten, die im Angebot und/oder in der Bestellung des Kunden aufgeführt sind. Gekaufte Leistungen werden gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt.

"Drucker" und "Drucker" bedeutet die im Angebot und in allen einschlägigen BMF-Unterlagen genannten BMF-Drucker.

"Angebot" bedeutet das BMF-Angebot an den Kunden für Produkte und/oder Dienstleistungen.

  1. KAUF UND VERKAUF VON DRUCKERN.  

2.1 BMF verkauft und der Kunde kauft die Produkte in den Mengen und zu den Preisen, die in dem jeweiligen Angebot angegeben sind. Alle Bestellungen sind verbindlich und können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BMF storniert werden.

2.2 BMF veranlasst den Versand der Produkte an den Standort des Kunden mit einem von BMF ausgewählten Spediteur und stellt dem Kunden alle Versand- und Versicherungskosten in Rechnung oder durch einen vom Kunden ausgewählten Spediteur, der dann die Verantwortung für alle Versand- und Versicherungskosten übernimmt. BMF ist nicht für Verzögerungen beim Versand verantwortlich. Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht mit der Übergabe an den Spediteur durch BMF auf den Kunden über (soweit zutreffend). Das Eigentum an den Produkten geht nach Erhalt der vollständigen Zahlung durch BMF auf den Kunden über.

2.3 Der Kunde gewährt BMF zu allen angemessenen Zeiten angemessenen Zugang zu Informationen, die sich auf die Produkte und die Nutzung der Produkte durch den Kunden beziehen, sowie (falls gekaufte Dienstleistungen erbracht werden) zu den Einrichtungen des Kunden, damit BMF die entsprechenden Dienstleistungen erbringen kann. Der Kunde stellt BMF auf eigene Kosten die Unterstützung von geeignetem Personal zur Verfügung, das mit der Nutzung der Produkte durch den Kunden vertraut ist. Wenn BMF gekaufte Dienstleistungen erbringt, stellt der Kunde BMF den Zugang zu den Produkten, einen geeigneten Arbeitsraum, Internetzugang, angemessene Telefonnutzungsrechte und Einrichtungen zur Verfügung, soweit dies angemessen ist.

 

  1. PREIS UND BEZAHLUNG.  

3.1 BMF wird dem Kunden folgendes in Rechnung stellen: (a) für Drucker gemäß den im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen; (b) für das Systempflegeprogramm im Voraus für den jeweiligen Planzeitraum und (c) für Verbrauchsmaterialien, Zubehör und andere erworbene Dienstleistungen zu den im jeweiligen Angebot angegebenen Bedingungen. Alle Zahlungen sind gemäß den im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen fällig (oder, falls keine Bedingungen angegeben sind, bei Erhalt der Rechnung). Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach und hält diese Säumnis über einen Zeitraum von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden durch BMF an, kann BMF die Lieferung von Produkten, erworbenen Dienstleistungen und das Systempflegeprogramm ohne weitere Benachrichtigung beenden oder aussetzen. BMF kann dem Kunden für überfällige Beträge ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz berechnen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Steuern (einschließlich Umsatzsteuern, Nutzungssteuern, Zölle und andere Steuern jeglicher Art), Tarife oder staatlichen Abgaben zu zahlen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags anfallen. Bei internationalen Geschäften müssen alle Zahlungen frei von Steuereinbehalten erfolgen. Sollte ein Steuereinbehalt auf Zahlungen im Rahmen dieses Vertrages fällig werden, so stellt diese Steuer eine zusätzliche Belastung für den Kunden dar, der BMF unverzüglich eine Bescheinigung über alle gezahlten Steuern vorlegen muss. Der Kunde trägt alle Transport-, Zoll-, Abgaben-, Versicherungs- und Frachtkosten ab der Versandstelle von BMF.

 

  1. GARANTIEN; HAFTUNGSAUSSCHLUSS.  

4.1 BMF garantiert dem Kunden für einen Garantiezeitraum von 12 Monaten ab Versanddatum des Druckers und unter normalen Gebrauchs- und Betriebsbedingungen, dass (a) die Produkte (mit Ausnahme von Verbrauchsmaterialien) im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der schriftlichen Benutzerdokumentation (die "Dokumentation"); und (b) dass die Hardwarekomponenten der Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

4.2 Die in den Abschnitten 4.1 und 4.2 dargelegten Garantien gelten nicht für Produktmängel oder -ausfälle, die durch Folgendes verursacht werden: (a) Versäumnis, die Produkte in Übereinstimmung mit der Dokumentation oder diesem Vertrag zu verwenden, regelmäßig zu warten und zu pflegen; (b) Fahrlässigkeit, Unfall oder Missbrauch der Produkte; (c) wenn die Produkte von einer anderen Person als BMF modifiziert wurden oder wenn der Fehler durch die Verwendung von Anbauteilen, Zubehör, Verbrauchsmaterialien, Teilen oder Verbrauchsmaterialien verursacht wurde, die nicht von BMF geliefert oder genehmigt wurden; oder (d) durch Personal des Kunden oder Dritter.

Jegliche Änderungen (einschließlich unbefugter Reparaturen) an einem Produkt, die vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen werden und die nicht durch die Dokumentation gestattet oder von BMF schriftlich genehmigt sind, führen zum Erlöschen der Garantieverpflichtungen von BMF in Bezug auf das geänderte Produkt.

4.3 Im Falle eines Produktfehlers während der Garantiezeit (ein "Garantiefehler") und unter der Voraussetzung, dass der Kunde BMF das Problem während der Garantiezeit oder 14 Tage danach meldet, besteht die einzige und ausschließliche Haftung von BMF und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden darin, dass BMF das Ersatzteil, die Arbeit und die Reisen, die zur Reparatur des Produkts erforderlich sind, zur Verfügung stellt.

4.4 Die Fähigkeit von BMF, den Gewährleistungsplan zu erfüllen, hängt von der Mitwirkung des Kunden ab, wie in Abschnitt 2.3 näher beschrieben.

4.5 Der Kunde wird die Produkte in der in der Dokumentation vorgesehenen Weise nutzen. Der Kunde überwacht, verwaltet und kontrolliert die ordnungsgemäße Nutzung der Produkte (einschließlich der routinemäßigen Produktwartung, die BMF von Zeit zu Zeit in angemessener Weise festlegen kann) gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages. Der Kunde stellt sicher, dass nur ordnungsgemäß geschultes Personal die Produkte verwendet und dass dieses Personal alle von BMF von Zeit zu Zeit herausgegebenen Wartungshinweise, Ratschläge und Empfehlungen befolgt. Stellt der Kunde die Produkte Dritten zur Nutzung zur Verfügung oder gestattet, erlaubt oder erleichtert er die Nutzung der Produkte durch Dritte, so stellt der Kunde sicher, dass diese Dritten über die in diesem Vertrag und in der Dokumentation festgelegten Nutzungsbeschränkungen informiert sind und diese einhalten.

4.6 DIE BMF ÜBERNIMMT NUR DIE GARANTIE FÜR DIE FUNKTION DER PRODUKTE WIE ANGEGEBEN. SOLCHE GARANTIEN WERDEN, FALLS VORHANDEN, NUR DEM KUNDEN UND NICHT EINEM DRITTEN GEWÄHRT. SOLCHE GARANTIEN WERDEN, FALLS VORHANDEN, ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN GEGEBEN, UND DIE BMF LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER GARANTIEN, DIE SICH GESETZLICH ODER ANDERWEITIG AUS DEM HANDEL ODER DER NUTZUNG ODER DEM HANDEL ERGEBEN. DIE DRUCKER UND DAS ZUBEHÖR GELTEN BEI LIEFERUNG ALS ANGENOMMEN; DER KUNDE HAT KEIN RECHT AUF ABLEHNUNG.

4.7 Die Garantiezeit für das System beträgt 365 Tage ab dem Datum der Aktivierung Ihres microArch 3D-Drucksystems. Für Verbraucher, die unter die Verbraucherschutzgesetze oder -vorschriften in ihrem Kaufland oder, falls abweichend, in ihrem Wohnsitzland fallen, gelten die durch unsere Standardgarantie gewährten Leistungen zusätzlich zu und gleichzeitig mit allen Rechten und Rechtsmitteln, die durch solche Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften gewährt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese zusätzlichen Rechte.

4.8 Der Kunde erkennt an, dass er dafür verantwortlich ist, die den Druckern beiliegende und dem Angebot beigefügte Dokumentation sowie die Warnhinweise auf den Druckern zu prüfen, sich vor Beginn der Nutzung der Drucker schulen zu lassen und sicherzustellen, dass das gesamte Personal des Kunden die Drucker, ihre Funktionsweise und die möglichen Schäden, die sie verursachen können, versteht. Der Kunde hat sein Personal darin zu schulen, die Drucker ordnungsgemäß zu bedienen und angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Verletzungen durch die Drucker zu vermeiden, und BMF haftet ohne Einschränkung des Vorstehenden nicht für Verletzungen oder Schäden, die dadurch entstehen, dass das Personal des Kunden diese Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen hat.

 

  1. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM.  

5.1 Urheberrechte, Patentrechte, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und alle anderen geistigen Eigentumsrechte an den Produkten oder anderen von BMF gemäß diesem Vertrag gelieferten Gegenständen bleiben Eigentum von BMF oder seinen Lizenzgebern. BMF behält sich alle diese Rechte vor, und es werden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Lizenzen oder Rechte gewährt.

5.2 Die Produkte enthalten bestimmte Software und Firmware (zusammenfassend als "Software" bezeichnet). Die Software ist in den Produkten verkörpert und wird für den Betrieb der Produkte verwendet.

BMF gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Software für seine internen Zwecke und ausschließlich in Verbindung mit der Nutzung des Produkts, auf das sie sich bezieht. Der Kunde erkennt an, dass die Software auch zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann, die in ausführbaren oder elektronischen Lizenzvereinbarungen festgelegt sind, die die gesamte lizenzierte Softwarenutzung kontrollieren und regeln, soweit dies erforderlich ist, um einen Konflikt mit diesen Bedingungen zu lösen. Vorbehaltlich der Bedingungen solcher Lizenzvereinbarungen sind alle Rechte, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden, vorbehalten, und alle anderen Verwendungen der Software unterliegen diesen Bedingungen sowie der Zahlung aller anwendbaren Software-Lizenzgebühren, einschließlich der Gebühren für bestimmte Softwarefunktionen, wie von BMF schriftlich festgelegt. Der Kunde wird nicht: (i) auf die Software oder Teile davon zuzugreifen, sie zu verändern, zu modifizieren, zu debuggen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu entschlüsseln, noch dies zu versuchen; (ii) abgeleitete Werke zu erstellen oder Kopien der Software zu erstellen; (iii) die Software oder Teile davon zu verwenden, um ein Produkt oder ein Programm zu entwickeln oder zu vermarkten, das der Software funktional ähnlich ist oder von ihr abgeleitet ist; (iv) auf der Software befindliche Eigentumshinweise zu entfernen; (v) die Software von den Produkten zu entfernen; oder (vi) die Software an Dritte zu vertreiben oder ihnen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde muss BMF gestatten, die Software jederzeit nach eigenem Ermessen zu aktualisieren oder zu verbessern.

  1. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.  

Jede Partei verpflichtet sich, geschäftliche und technische Informationen der anderen Partei, die diese nach vernünftigem Ermessen als vertraulich anerkennen sollte ("vertrauliche Informationen"), nicht zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages. Die Software und alle nicht-öffentlichen Informationen, die sich auf den Betrieb und die Technologien des Produkts beziehen, sind vertrauliche Informationen von BMF. Diese Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei Teil des öffentlichen Bereichs sind oder werden; (b) von der offenlegenden Partei anderen ohne Beschränkung der Nutzung und Offenlegung zur Verfügung gestellt werden; (c) der empfangenden Partei aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei ohne Verletzung einer Vereinbarung mit der offenlegenden Partei ohne Beschränkung bekannt oder zugänglich werden; (d) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden; (e) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung von vertraulichen Informationen entwickelt werden; (f) der empfangenden Partei zuvor auf nicht vertraulicher Basis bekannt war; oder (g) durch Gerichtsbeschluss oder eine Regierungsbehörde zur Offenlegung verpflichtet ist; in diesem Fall hat die empfangende Partei die offenlegende Partei so weit wie möglich zu informieren, damit die offenlegende Partei eine Schutzanordnung oder einen anderen Vertraulichkeitsschutz nach eigenem Ermessen beantragen kann, und die empfangende Partei hat in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei bei den Bemühungen der offenlegenden Partei um eine solche Anordnung oder einen solchen Schutz zu kooperieren.

 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. 

7.1 Die Haftung von BMF für alle Ansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit und Gefährdungshaftung), nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht, übersteigt nicht die folgenden Beträge: (a) wenn sich der Anspruch auf ein Produkt bezieht, die vom Kunden gezahlten Gebühren für die jeweilige Produkteinheit, auf die sich der Anspruch bezieht; (b) wenn sich der Anspruch auf gekaufte Dienstleistungen bezieht, die vom Kunden gezahlten Gebühren für die jeweilige gekaufte Dienstleistung, auf die sich der Anspruch bezieht; und (c) für alle anderen Ansprüche den vom Kunden an BMF gezahlten Betrag in den zwölf (12) Monaten vor dem Vorfall, auf den sich der Anspruch bezieht.

7.2 Für den Fall, dass ein zuständiges Gericht feststellt, dass BMF für Körperverletzungen, Tod oder Sachschäden haftbar ist, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht für solche Körperverletzungen, Todesfälle oder Sachschäden, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Haftung von BMF für solche Körperverletzungen, Todesfälle oder Sachschäden in keinem Fall die Beträge übersteigt, die BMF von seinen Versicherern in Bezug auf den betreffenden Vorfall tatsächlich zurückerhält. BMF übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Geräte, Software oder Dienstleistungen, die von anderen Personen als BMF geliefert wurden, oder für die Verwendung des Produkts mit Anbauteilen, Zubehör, Verbrauchsmaterialien oder Betriebsstoffen, die nicht von BMF geliefert oder genehmigt wurden, oder für Änderungen an Produkten oder Software, die von anderen Personen als BMF-Personal vorgenommen wurden.

7.3 IN KEINEM FALL HAFTET DIE BMF FÜR STRAFBARE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, INDIREKTE, WIRTSCHAFTLICHE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, GESCHÄFTSVERLUST UND GEWINNAUSFALL), DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ENTSTEHEN, SELBST WENN DIE BMF AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE EINSCHRÄNKUNG VON SCHÄDEN UND RECHTSMITTELN IN DIESEM ABSCHNITT 7 STELLT DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL UND SCHADENSMASSNAHMEN DES KUNDEN SOWIE DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG DER BMF DAR.

7.4 BMF übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die eine Person im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Missbrauch von Druckern oder bedruckten Teilen erleidet, es sei denn, diese Schäden wurden durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von BMF verursacht. Der Kunde verpflichtet sich, BMF zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen jegliche Ansprüche, Haftungen, Schäden, Verluste, Kosten, Ausgaben und Anwaltsgebühren ("Haftungen"), die im Zusammenhang mit Todesfällen, Körperverletzungen oder Sachschäden entstehen, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Missbrauch von Druckern oder gedruckten Teilen durch den Kunden entstehen, es sei denn, sie wurden unmittelbar durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von BMF verursacht; in diesem Fall wird BMF den Kunden verteidigen, freistellen und schadlos halten von solchen Forderungen, Ansprüchen oder Verlusten. Eine Partei, die eine Entschädigung nach diesem Absatz beantragt, muss die entschädigende Partei unverzüglich über jeden Anspruch eines Dritten informieren und der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlassen.

 

  1. ALLGEMEINES

8.1 BMF ist und handelt als unabhängiger Unternehmer und nicht als Vertreter oder Angestellter des Kunden. Weder dieser Vertrag noch die darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen dürfen so ausgelegt werden, dass sie eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Agentur oder ein Franchiseverhältnis begründen.

8.2 Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder die darin festgelegten Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, vorausgesetzt, dass jede Partei diese Vereinbarung ohne Zustimmung an einen Nachfolger ihres Unternehmens in Verbindung mit oder als Ergebnis einer Fusion, eines Kontrollwechsels, eines Verkaufs oder einer Übernahme abtreten kann. BMF behält sich das Recht vor, die in dieser Vereinbarung festgelegten Leistungen durch autorisierte BMF-Händler und autorisierte BMF-Serviceunternehmen zu erbringen.

8.3 Für den Fall, dass der Kunde Produkte oder Software aus den Vereinigten Staaten exportieren möchte, liegt es in seiner Verantwortung, alle Genehmigungen und Lizenzen einzuholen, die von Zeit zu Zeit gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten und gemäß den Gesetzen und Vorschriften anderer Länder, die einen solchen Export betreffen oder regeln, erforderlich sind, da der Export und Reexport entgegen dieser Gesetze und Vorschriften ausdrücklich verboten ist.

8.4 BMF kann mit dem Kunden per E-Mail in allen Angelegenheiten kommunizieren, die den Betrieb und die Wartung von Druckern, die Erbringung von erworbenen Dienstleistungen und die Bestellung von Produkten betreffen. Ungeachtet des Vorstehenden bedürfen alle förmlichen Mitteilungen, die von einer der Parteien im Rahmen dieses Vertrages gemacht werden, der Schriftform und sind per Einschreiben mit Rückschein oder mit einem kommerziell akzeptablen Nachtzustelldienst zu versenden. Mitteilungen sind an die auf der Vorderseite des Vertrags angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere, von einer der Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich angegebene Adresse zu richten und gelten bei Erhalt oder Ablehnung als zugestellt.

8.5 Diese Geschäftsbedingungen, das BMF-Angebot und alle anderen Anlagen dazu stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Versprechen, Angebote und Vorschläge zwischen den Parteien. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, unterliegen alle vom Kunden erteilten Aufträge den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen, unabhängig von der Art und Weise, wie die Aufträge erteilt werden, oder der verwendeten Form. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und der Bestellung des Kunden oder einer anderen Anlage zu dieser, haben diese Geschäftsbedingungen Vorrang. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch eine schriftliche Urkunde geändert werden. Ein Verzicht auf diese Bedingungen und eine Entschuldigung für einen Verstoß oder eine Nichterfüllung sind nur dann zulässig, wenn ein solcher Verzicht oder eine solche Entschuldigung schriftlich erfolgt und von der zu belastenden Partei unterzeichnet wird.

8.6 BMF haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von BMF liegen (höhere Gewalt"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Versäumnis des Kunden, BMF die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, wenn der Kunde sich bereit erklärt hat, BMF solche Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen; vom Kunden vorgenommene Änderungen solcher Daten oder Informationen; höhere Gewalt; Stromausfälle im Internet; Unwetter; Feuer; Explosionen; Überschwemmungen; Streiks; Arbeitsniederlegungen; Streiks, Arbeitsniederlegungen oder andere Arbeitskonflikte, Unfälle, Aufstände oder zivile Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage oder Terrorismus, gefährliche Bedingungen, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder Gesundheit des BMF-Personals darstellen, behördliche Maßnahmen, die Unfähigkeit, erforderliche Lizenzen oder Genehmigungen für Software von Dritten zu erhalten, sowie Verzögerungen bei Lieferanten oder Materialmangel. Zur Klarstellung: Höhere Gewalt verlängert nicht die Gewährleistungsfrist für Drucker.

8.7 Diese Vereinbarung, einschließlich aller Streitigkeiten, die sich aus ihr ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren, die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf in vollem Umfang auszuschließen.

8.8 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Die nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

8.9 Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und sind weder Teil dieser Vereinbarung noch müssen sie bei der Auslegung dieser Vereinbarung herangezogen werden.