Allgemeine Geschäftsbedingungen für 3D-gedruckte Teile

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR 3D-DRUCKTEILE

Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021

 

  1. DEFINITIONEN. 

"Vertrag" bedeutet diese Bedingungen, das unterzeichnete BMF-Angebot, die Kundenbestellung und alle sonstigen Anlagen dazu.

"Kunde" bezeichnet die auf dem Kundenauftragsformular angegebene Einrichtung oder Person.

"BMF" bedeutet BMF Precision, Inc. eine Gesellschaft aus Delaware.

"Produkt" und "Produkte" bedeutet 3D-gedruckte Teile.

"Angebot" bedeutet das BMF-Angebot an den Kunden für Produkte.

 

  1. KAUF UND VERKAUF VON PRODUKTEN.  

2.1 BMF verkauft und der Kunde kauft die Produkte in den Mengen und zu den Preisen, die in dem jeweiligen Angebot angegeben sind. Alle Bestellungen sind verbindlich und können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BMF storniert werden.

2.2 BMF veranlasst den Versand der Produkte an den Standort des Kunden mit einem von BMF ausgewählten Spediteur und stellt dem Kunden alle Versand- und Versicherungskosten in Rechnung oder durch einen vom Kunden ausgewählten Spediteur, der dann die Verantwortung für alle Versand- und Versicherungskosten übernimmt. BMF ist nicht für Verzögerungen beim Versand verantwortlich. Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht mit der Übergabe an den Spediteur durch BMF auf den Kunden über (soweit zutreffend). Das Eigentum an den Produkten geht nach Erhalt der vollständigen Zahlung durch BMF auf den Kunden über.

 

  1. PREIS UND BEZAHLUNG.  

3.1 Der Kunde zahlt an BMF zu den im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung genannten Bedingungen. BMF ist berechtigt, dem Kunden für überfällige Beträge ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz zu berechnen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Steuern (einschließlich Umsatzsteuern, Nutzungssteuern, Zölle und andere Steuern aller Art) oder staatlichen Abgaben zu zahlen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Lieferung von Produkten im Rahmen des Vertrags anfallen. Bei internationalen Geschäften müssen alle Zahlungen frei von Steuereinbehalten erfolgen. Sollte ein Steuerabzug auf Zahlungen im Rahmen dieses Vertrages fällig sein, so stellt diese Steuer eine zusätzliche Belastung für den Kunden dar, der BMF unverzüglich eine Bescheinigung über die gezahlte Steuer vorlegen muss. Der Kunde trägt alle Transport-, Zoll-, Abgaben-, Versicherungs- und Frachtkosten ab der Versandstelle von BMF.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Produkte bei Lieferung durch BMF zu prüfen, und sollte eines der Produkte nicht konform sein, muss der Kunde BMF innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Lieferung der Produkte schriftlich benachrichtigen und die Art der Nichtkonformität beschreiben. BMF hat das Recht und die Möglichkeit, alle fehlerhaften Produkte zu ersetzen. BMF ist nicht verpflichtet, den Kunden für fehlerhafte Produkte zu reparieren, zu ersetzen oder anderweitig zu entschädigen, wenn der Kunde BMF nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach der Lieferung der Produkte schriftlich darüber informiert, dass die Produkte fehlerhaft sind.

 

  1. GARANTIEN; HAFTUNGSAUSSCHLUSS.  

4.1 BMF übernimmt keine Verantwortung für das Design der Produkte, die Gegenstand dieser Transaktion sind. Soweit Mitarbeiter von BMF Konstruktionsänderungen empfehlen oder Konstruktionsanalysen, -simulationen oder -beratungen durchführen, tun sie dies nur, um die Anforderungen des BMF-eigenen Fertigungsprozesses zu erfüllen. Der Kunde trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Konstruktionsspezifikationen und die Leistung der Produkte, die Gegenstand dieser Transaktion sind. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von BMF erworbenen Produkte und Dienstleistungen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde sichert BMF zu, dass keine der vom Kunden an BMF übermittelten oder zu übermittelnden Informationen von der US-Bundesregierung als vertraulich, geheim oder streng geheim eingestuft sind oder von einer internationalen Regierung als solche bezeichnet werden.

4.2 DIE BMF GIBT KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.

4.3 Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, übernimmt BMF keine Verantwortung oder Haftung für die Auswahl von Materialien für die Produkte, die Gegenstand dieser Transaktion sind. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Materialien, die für die von BMF herzustellenden Produkte ausgewählt werden, den geltenden gesetzlichen Anforderungen oder Spezifikationen entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtlinie -2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) zusammen mit allen nationalen Gesetzen zur Umsetzung dieser Richtlinie, ISO, FDA, UL, CSA, CE, TUV, FCC, NSF und USP. Aussagen von BMF-Mitarbeitern oder von BMF zur Verfügung gestellte Spezifikationen zu Materialien sollten vom Kunden beim Hersteller des betreffenden Materials überprüft werden.

 

  1. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM.  

5.1 . Alle geistigen Eigentumsrechte an Texten, Abbildungen, Software-Dateien und anderen Materialien ("BMF-Materialien"), die dem Kunden von BMF zur Verfügung gestellt werden, verbleiben bei BMF. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BMF (die aus beliebigen Gründen verweigert werden kann) keine Kennzeichnungen von BMF entfernen oder die Materialien in irgendeiner Weise verändern

5.2 Alle Texte, Abbildungen, Softwaredateien und sonstigen Materialien ("Kundenmaterialien"), die der Kunde BMF zur Verfügung stellt, sowie alle Leistungen, Entwürfe oder Urheberwerke in jeglicher Form, einschließlich Änderungen oder abgeleiteter Werke davon, die im Rahmen der Leistungserbringung durch BMF für den Kunden erstellt oder produziert werden, gelten als alleiniges Eigentum des Kunden, und alle Rechte, Titel und Interessen daran stehen ausschließlich dem Kunden zu.

 

  1. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.  

Jede Partei verpflichtet sich, geschäftliche und technische Informationen der anderen Partei, die diese nach vernünftigem Ermessen als vertraulich anerkennen sollte ("vertrauliche Informationen"), nicht zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies geschieht zum Zweck der Erfüllung dieser Vereinbarung. Diese Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei Teil des öffentlichen Bereichs sind oder werden; (b) von der offenlegenden Partei anderen ohne Beschränkung der Nutzung und Offenlegung zur Verfügung gestellt werden; (c) der empfangenden Partei aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei ohne Verletzung einer Vereinbarung mit der offenlegenden Partei ohne Einschränkung bekannt oder zugänglich werden; (d) mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei offengelegt werden; (e) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung von vertraulichen Informationen entwickelt werden; (f) der empfangenden Partei zuvor auf nicht vertraulicher Basis bekannt war; oder (g) durch Gerichtsbeschluss oder eine Regierungsbehörde zur Offenlegung verpflichtet ist; in diesem Fall hat die empfangende Partei die offenlegende Partei so weit wie möglich zu informieren, damit die offenlegende Partei eine Schutzanordnung oder einen anderen Vertraulichkeitsschutz nach eigenem Ermessen beantragen kann, und die empfangende Partei hat in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei bei den Bemühungen der offenlegenden Partei um eine solche Anordnung oder einen solchen Schutz zu kooperieren.

 

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

7.1 DIE BMF HAFTET IN KEINEM FALL FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ JEGLICHER ART, SEI ES WEGEN VERLETZUNG EINER GEWÄHRLEISTUNG, VERLETZUNG EINER ANDEREN BEDINGUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE GESCHÄTZTEN UND TATSÄCHLICH GEZAHLTEN GEBÜHREN UND KOSTEN FÜR DIE DIENSTE DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND RISIKOVERTEILUNG WIDERSPIEGELN. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND RISIKOVERTEILUNG WIDERSPIEGELN. DIE GESAMTHAFTUNG DER BMF ODER IHRER LIEFERANTEN GEGENÜBER DEM KUNDEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DEN AUFTRAG, DER DIE HAFTUNG BEGRÜNDET, AN DIE BMF GEZAHLT HAT.

7.2 BMF übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die eine Person im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Missbrauch der Produkte erleidet, es sei denn, diese Schäden wurden durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von BMF unmittelbar verursacht. Der Kunde verpflichtet sich, BMF zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen jegliche Ansprüche, Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Ausgaben und Anwaltsgebühren ("Verbindlichkeiten"), die im Zusammenhang mit Todesfällen, Körperverletzungen oder Sachschäden entstehen, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Missbrauch der Produkte durch den Kunden entstanden sind, es sei denn, sie wurden unmittelbar durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von BMF verursacht; in diesem Fall wird BMF den Kunden verteidigen, freistellen und schadlos halten von solchen Forderungen, Ansprüchen oder Verlusten. Eine Partei, die eine Entschädigung gemäß diesem Absatz beantragt, muss die entschädigende Partei unverzüglich über jeden Anspruch eines Dritten informieren und der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlassen.

 

  1. ALLGEMEINES

8.1 BMF ist und handelt als unabhängiger Unternehmer und nicht als Vertreter oder Angestellter des Kunden. Weder dieser Vertrag noch die darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen dürfen so ausgelegt werden, dass sie eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Agentur oder ein Franchiseverhältnis begründen.

8.2 Für den Fall, dass der Kunde Produkte aus den Vereinigten Staaten exportieren möchte, liegt es in seiner Verantwortung, alle Genehmigungen und Lizenzen einzuholen, die von Zeit zu Zeit gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten sowie gemäß den Gesetzen und Vorschriften anderer Länder, die einen solchen Export betreffen oder regeln, erforderlich sind, da der Export und Reexport entgegen dieser Gesetze und Vorschriften ausdrücklich verboten ist.

8.3 Diese Geschäftsbedingungen, das BMF-Angebot und alle anderen Anlagen dazu stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Versprechen, Angebote und Vorschläge zwischen den Parteien. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, unterliegen alle vom Kunden erteilten Aufträge den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen, unabhängig von der Art und Weise, wie die Aufträge erteilt werden, oder der verwendeten Form. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und der Bestellung des Kunden oder einer anderen Anlage zu dieser, haben diese Geschäftsbedingungen Vorrang. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch eine schriftliche Urkunde geändert werden. Ein Verzicht auf diese Bedingungen und eine Entschuldigung für einen Verstoß oder ein Versäumnis gelten nur dann als wirksam, wenn ein solcher Verzicht oder eine solche Entschuldigung schriftlich erfolgt und von der zu belastenden Partei unterzeichnet wird.

8.4 BMF haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von BMF liegen (höhere Gewalt"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Versäumnis des Kunden, BMF die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, wenn der Kunde sich bereit erklärt hat, BMF solche Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen; vom Kunden vorgenommene Änderungen solcher Daten oder Informationen; höhere Gewalt; Stromausfälle im Internet; Unwetter; Feuer; Explosionen; Überschwemmungen; Streiks; Arbeitsniederlegungen; Streiks, Arbeitsniederlegungen oder andere Arbeitskonflikte, Unfälle, Aufstände oder zivile Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage oder Terrorismus, gefährliche Bedingungen, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder Gesundheit des BMF-Personals darstellen, behördliche Maßnahmen, die Unfähigkeit, erforderliche Lizenzen oder Genehmigungen für Software von Dritten zu erhalten, sowie Verzögerungen bei Lieferanten oder Materialmangel.

8.5 Diese Vereinbarung, einschließlich aller Streitigkeiten, die sich aus ihr ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren, die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf in vollem Umfang auszuschließen.

8.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Die nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

8.7 Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und sind weder Teil dieser Vereinbarung noch müssen sie bei der Auslegung dieser Vereinbarung herangezogen werden.